Skip to main content

Aktuelles aus dem Kreisausschuss

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Kreisausschuss, teilweise gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, zu erledigen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u.a. die Terminfestlegung für die Landratswahl, der Schulentwicklungsplan, die Fortschreibung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten, die Förderrichtlinien Notfalltreffpunkte, Personal- sowie Bau- und Beschaffungsmaßnahmen.

Landrats- und Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der vorzeitigen Bundestagswahl wird auch der Termin für die Landratswahl vorgezogen. Vorhandene rechtliche Regelungen eröffnen diese Möglichkeit. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel unterstützte diese Überlegungen. Unter dem Gesichtspunkt Gewinnung von Wahlhelfern, Synergieeffekten bei der Organisation, Kosteneinsparungen und einer zu erwartenden höheren Wahlbeteiligung sprach er sich für die Zusammenlegung der beiden Wahltermine aus. Der Kreisausschuss legte einstimmig den Wahltermin fest und beschloss den Ausschreibungstext für die Landratswahl.

Schulentwicklungsplan
Ähnlich wie der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie dem Schulträgerausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag die Zustimmung zur Fortschreibung des vom Institut SSF (Siegen) erarbeiteten Schulentwicklungsplans empfohlen.

Fortschreibung „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nach dem Sozialgesetzbuch II für Erwerbsfähige in Form von Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung durch Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erbracht. Dies gilt in gleicher Weise für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind. Die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung obliegt dem Westerwaldkreis als dem kommunalen Träger der Sozialleistung. Die Sozialgerichte stellten in den vergangenen Jahren immer höhere Anforderungen an die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten. Der Westerwaldkreis hatte im Jahr 2022 ein neues Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten erstellen lassen, dies ist fortgeschrieben worden.

Förderrichtlinien Notfalltreffpunkte
Auf Initiative der Kreistagsfraktionen von CDU, FWG und FDP hatte der Kreistag Richtlinien zur Förderung der Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden im Westerwaldkreis (Förderrichtlinie Notfalltreffpunkte) bis zum 31.12.2024 beschlossen. Zwischenzeitlich sind auf der Grundlage des Programms 60 Anträge gestellt worden, wovon 55 Anträge bewilligt wurden und 5 Anträge zur Bewilligung anstehen. Da davon auszugehen ist, dass in einigen Gemeinden möglicherweise auch in Folge der Kommunalwahl noch Überlegungen anstehen an dem Programm noch teilzunehmen, hat der Kreisausschuss dem Kreistag empfohlen, das Förderprogramm über den 31.12.2024 hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 zu verlängern.