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Liebe Mitglieder der kommunalen Familie im Westerwaldkreis

die zukünftige Entwicklung des Kreisstraßenbaus ist ein wichtiges Thema für die CDU im Westerwald. Wir wollen mit Information und Diskussion der Vernichtung dringend notwendiger Verkehrsinfrastruktur für den ländlichen Raum durch die Landesregierung entgegentreten. Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wurde die „Zukünftige Entwicklung des Kreisstraßenbaus“ unter einem eigenen Tagesordnungspunkt erörtert.

Worum geht es?

Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel hat die Beweggründe seitens der Christdemokraten beschrieben:  Wir befürchten eine massive Ausdünnung des Straßennetzes im Westerwaldkreis. Hintergrund sind die Bestrebungen der Landesregierungen, viele Kreisstraßen zu Gemeindestraßen zwangsweise umzuwandeln. Das bedeutet unzumutbare Belastungen für Gemeinden und Anwohner und ist der Anfang vom Ende für das Westerwälder Straßennetz. Dies ist nicht unsere Vorstellung von der Zukunft im Westerwald! Aber genau darum geht es bei der vom Land geplanten Gesetzesänderung zum Kreisstraßenbau. Es geht um nicht weniger, als um die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes.

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Unterstützen Sie unseren Einsatz für die Kreisstraßen

Was können Sie tun?

Wenden Sie sich an Ihre Landtagsabgeordneten! 

Bitten Sie diese, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzesentwurf nicht in der vom Ministerium/Landesregierung vorgelegten Form zur Abstimmung kommt. Möglicherweise sind den Ministerialbeamten, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung die gravierenden Auswirkungen für den ländlichen Raum bisher nicht deutlich genug geworden. Es wäre fatal, wenn in Mainz ein Gesetz beschlossen würde, mit dem die Axt an die Lebensadern der ländlichen Gemeinden, nämlich an unsere Kreisstraßen, gelegt wird! Der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände ist aufzugreifen. Wir wollen unsere Gemeinden durch die geplante Umwandlung von zahlreichen Kreisstraßen in Gemeindestraßen nicht überfordern. Die Landkreise wollen und sollen zum Wohle der Gemeinden selbst entscheiden, was Kreisstraße ist und bleiben soll. Die örtliche Nähe ermöglicht kenntnisreiche und praxisnahe Entscheidungen. Deshalb dürfen die rechtlichen Vorgaben für die Einstufung als Kreisstraße gesetzlich nicht zu eng festgelegt werden.

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