Skip to main content

Kreishaushalt 2025: Solide Finanzpolitik wird fortgeführt

Landrat Achim Schwickert hat im Kreisausschuss die Eckdaten des Kreishaushaltes 2025 vorgestellt. Er schlägt eine Erhöhung der Kreisumlage um ein Prozent von 42 auf 43 Prozent vor. Damit kann Landrat Achim Schwickert einen Haushalt vorlegen, der im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist. Im Finanzhaushalt ist eine kleine freie Finanzspitze von ca. 70.000 Euro vorhanden. Damit wird die Kreisumlage im Westerwaldkreis weiter im unteren Bereich der rheinland-pfälzischen Landkreise liegen, so CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel, und damit die Städte und Ortsgemeinden nur in geringem Umfang zusätzlich belasten.

Die wichtigsten Kennzahlen des Kreishaushalts 2025 sind: Der Ergebnishaushalt wird trotz Umlagenerhöhung mit einem geplanten Jahresergebnis von minus 8,498 Mio. Euro abschließen. Die freie Finanzspitze beträgt 71.000 Euro. Als Investitionssumme ist ein Betrag von 34,987 Mio. Euro vorgesehen. Aus noch vorhandenen Finanzmitteln (liquide Mittel) werden 21,833 Mio. Euro zugeführt. Ferner ist die Verringerung des Schuldenstands zum Jahresende auf 3,140 Mio. geplant.

Einnahmesituation des Kreises
Die Steuerkraftmesszahlen für die Kommunen im Westerwaldkreis sind im Verhältnis zu 2024 um rund 17,57 Mio. Euro (5,4 Prozent) gestiegen. Damit haben die Ortsgemeinden erneut an Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Auch im vergangenen Jahr konnte die Steuerkraft einen Zuwachs ausweisen (plus 10,18 Mio. Euro oder 3,2 Prozent).
2025 verliert der Westerwaldkreis Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes in Höhe von rund 2,91 Mio. Euro (Basisjahr 2022). Kompensiert wird dies mit der Kreisumlage (Anteil 40 Prozent Kreisumlage an höheren Nivellierungssätzen: rund 5,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen des Westerwaldkreises steigen im Vergleich zu 2022 um rund 29 Prozent (oder 92,5 Mio. Euro)! Die Schlüsselzuweisung B enthält für den Westerwaldkreis keine Dynamisierung, eine (anteilige) Kompensation der höheren Belastungen insbesondere in den Bereichen der Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Hilfe zur Pflege und des ÖPNV kann somit nur noch durch eine Umlageerhöhung erfolgen.

Situation der umlagepflichtigen Kommunen, insbesondere der Ortsgemeinden
Bei den Überlegungen zur Höhe der Kreisumlage ist nach Feststellung durch Landrat Achim Schwickert auch die Finanzsituation der Gemeinden zu betrachten. Den Kommunen sollten möglichst flächendeckend ausreichende Eigenmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verbleiben. Zur Situation im Westerwaldkreis machte Schwickert deutlich: „Wir haben die Rücksichtnahme auf die kommunale Familie schon immer schon gelebt.“ Die Umlagebelastung für Ortsgemeinden und Städte (Verbandsgemeinde- plus Kreisumlage) liege im Durchschnitt bei 75,64 Prozent (mit Sonderumlage: 76,46 Prozent). Den Gemeinden verbleiben damit im Durchschnitt rund 24 Prozent der Umlagegrundlagen.

Wie sieht nun die Finanzsituation der Kommunen bezogen auf den einzelnen Einwohner aus: Insgesamt bestand im Jahr 2023 eine Verschuldung je Einwohner bezogen auf die Summe aller kommunalen Ebenen in Höhe von 358,58 Euro. Die liquiden (noch vorhandene angesparte) Mittel betrugen 2.097,74 Euro je Einwohner und übersteigen damit die Schulden in Höhe von 358,58 Euro je Einwohner um mehr als das Fünffache.
Insgesamt belief sich der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2023 auf rund 438 Mio. Euro, davon „liegen“ 122 Mio. Euro beim Landkreis und 316 Mio. Euro bei den Städten, Orts- und Verbandsgemeinden. „Damit ist das Gebot der Rücksichtnahme und des Gleichrangs bei der aktuellen Gesamtumlagebelastung und in Kenntnis der genannten Zahlen in der Fläche ist als gewahrt anzusehen,“ so Landrat Achim Schwickert

Zuwachs bei den Investitionen
Im Kreishaushalt, so Achim Schwickert, sind Investitionen in der Höhe von 34,98 Mio. Euro geplant. Die Finanzierung ist über Zuschüsse mit 13,08 Mio. Euro, einem Eigenanteil des Kreises mit 21,90 Mio. Euro, der freien Finanzspitze mit 0,07 Mio. Euro sowie aus liquiden Mitteln in Höhe von 21,83 Mio. Euro vorgesehen. Es muss also kein Investitionskredit aufgenommen werden. Gegenüber dem Haushalt 2024 erhöhen sich die Investitionen um 5,34 Mio. Euro, die Zuschüsse um 0,34 Mio. Euro und der Eigenanteil des Kreises um 5 Mio. Euro.

Der Kreishaushalt 2025 soll am 13.12.2024 im Kreistag abschließend beraten und verabschiedet werden.