Skip to main content

Pflegestützpunkt und neues Betreuungsrecht: Informationen nicht nur für ältere Generation

PflegeZu einer Informationsveranstaltung lud die Senioren-Union Westerwaldkreis nach Rennerod ein. Paula Maria Maaß begrüßte im Namen des Vorstandes die Teilnehmer, die Referenten Christiane Papaderakis vom Pflegestützpunkt Bad Marienberg wie auch Sozialarbeiter Markus Henkel von der Verbandsgemeinde Rennerod.

Detailliert stellte Christiane Papaderakis die Arbeit eines Pflegestützpunktes dar. Auf die Leistungen haben alle Versicherten ein gesetzlich verbrieftes Anrecht. Diese sind kostenfrei. Die Leistungsangebote eines Pflegestützpunktes werden an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Hierzu zählen Beratungen auch in der eigenen Wohnung, Hilfestellungen bei der Ermittlung des Pflege- und Hilfebedürfnisses oder zur Organisation der Pflege zu Hause, Beratungen zur Auswahl einer geeigneten stationären Pflegeeinrichtung in der Region und zur Finanzierung des Pflegeplatzes wie auch die Unterstützung beim Umgang mit Behörden.

Träger eines Pflegestützpunktes ist eine Kooperationsgemeinschaft. Hierzu gehören das Land Rheinland-Pfalz, die Kranken- und Pflegekassen, die Landkreise und kreisfreie Städte wie auch weitere regionale Organisationen. Das Beratungsangebot ist trägerneutral.

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen von Christiane Papaderakis bildete die Reform des Betreuungsrechts, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Die Reform stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Personen. Aufgabe der rechtlichen Betreuungsführung ist es, die Wünsche beziehungsweise die mutmaßlichen Wünsche der betreuten Personen zu berücksichtigen. Auch die Betreuungsbehörden wie auch der Betreuungsrichter sind durch die Wünsche in ihren Entscheidungen gebunden. Die Betreuung erfordert primär die Unterstützung und nicht mehr die Vertretung. Mit der Reform wird auch die Qualität der Betreuung durch vorgegebene Kontaktpflege, Rechenschaftsberichte und Fortbildungsangebote der Betreuungsvereine verbessert werden.

Mit der Reform wird im Bürgerlichen Gesetzbuch die sogenannte „Ehegattennotvertretungsrecht“ für den Aufgabenbereich „Gesundheits-Sorge“ neu eingeführt. Diese ermöglicht Ehegatten, die sich gegenseitig keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, 6 Monate befristet alle ärztlichen Informationen zum Krankheitsbild ihres Ehegatten, der aufgrund der Erkrankung oder Behinderungen seinen Willen nicht artikulieren kann, zu erhalten und mit dem Arzt Entscheidungen über die weitere Behandlung zu treffen. Christiane Papaderakis bekräftigt, wie wichtig es ist, Vorsorge zu treffen und die Möglichkeiten zu nutzen durch Patientenverfügungen, Vollmachtvorsorgen oder andere Vollmachten seinen Willen kundzutun.

Abschließend stellte Markus Henkel seine Tätigkeit als Sozialarbeiter in der Verbandsgemeinde Rennerod dar, die auch die Arbeit mit älteren Menschen zum Aufgabenbereich hat. Bei seiner Seniorenarbeit wird er von den Pflegestützpunkten unterstützt. Er selber sucht die Zusammenarbeit mit den Senioreneinrichtungen. Er organisiere und begleite ehrenamtliche Hilfen und sei Ansprechpartner für das ehrenamtliche Netzwerk „Wäller Helfen e. V. An jedem zweiten Mittwoch im Monat wird in der Westerwaldhalle ein Seniorenkaffee mit Programm durch ehrenamtliche Kräfte durchgeführt. Für Menschen mit Mobilitätsproblemen wird ein Fahrdienst eingerichtet.

Informativ und aufschlussreich waren die Ausführungen von Christiane Papaderakis zu der Arbeit der Pflegestützpunkte und zum neuen Betreuungsrecht.