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Kreistag berät über Nachtragshaushalt zugunsten des Krankenhaus Hachenburg

KrankenhausHachenburgDie Verlustübernahme zur Fortführung des Krankenhausbetriebes sowie eine Anschubfinanzierung zu Gunsten des neuen Trägers des Krankenhauses Hachenburg für den laufenden Betrieb und unterlassene Investitionen, so Landrat Achim Schwickert, machen den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Der Verwaltungsentwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes berücksichtigt die Bereitstellung der bisher erforderlichen Haushaltsmittel durch den Westerwaldkreis. Über den Nachtrag berät der Kreistag am Montag, 05. Mai 2025.

Im Vorbericht zum Nachtragshaushalt erinnert Landrat Achim Schwickert daran, dass Ende 2024 bzw. Anfang 2025 die DRK Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH und die DRK Krankenhausgesellschaft Süd-West mbH in ein Insolvenzverfahren eingetreten sind. Zur erstgenannten Gesellschaft gehören neben dem Standort des DRK-Krankenhauses in Hachenburg auch die Standorte in Neuwied, Kirchen, Altenkirchen inklusive der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Alzey sowie einige Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Im folgenden Bieterverfahren blieb zunächst abzuwarten, ob ein anderer Träger ein Angebot zur Übernahme des Standorts in Hachenburg abgeben und hierfür einen Zuschlag des Insolvenzverwalters erhalten würde.

Sicherstellungspflicht

Der Westerwaldkreis hat frühzeitig signalisiert, dass er inklusive des Krankhauses Hachenburg zu all seinen vier vorhandenen Krankenhäusern steht und bereit ist, zulässige und notwendige Unterstützung zu leisten. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch das zuständige Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit zudem festgestellt, dass der Westerwaldkreis für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die in Altenkirchen nach der Schließung der somatischen Versorgung verblieben ist, neben dem Landkreis Altenkirchen Pflichtversorger ist. Das Krankenhaus Hachenburg bietet Notfall- und Grundversorgung für den nördlichen Teil des Westerwaldkreises. Insbesondere in der Herzinfarktversorgung geht der Einzugsbereich deutlich darüber hinaus, so dass auch hierfür eine Sicherstellungspflicht besteht.

In dem Insolvenzverfahren lief zum Ende des Monats Februar 2025 die Dreimonatsfrist ab, in denen die Agentur für Arbeit die Gehaltszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen hat. Ab März bis einschließlich Juni 2025 muss der Insolvenzverwalter die Gehaltszahlungen vornehmen. Dies wäre dem Insolvenzverwalter nicht möglich, wenn dadurch die Insolvenzmasse zu Lasten der Gläubiger geschmälert werden würde. Dieser Fall tritt ein, wenn während des Weiterbetriebs Defizite entstehen.

Vorübergehende Verlustübernahme

Um den Stopp der Gehaltszahlungen und vor allem die Kündigungen der bestehenden Arbeitsverhältnisse zu vermeiden, sowie Zeit für weitere Bieterverhandlungen zu schaffen, bot der Insolvenzverwalter den betroffenen Landkreisen den Abschluss einer Verlustübernahmevereinbarung für den Zeitraum von vier Monaten vom 01.03. bis zum 30.06.2025 an. Ziel war dabei, dass sich die Landkreise jeweils für die Standorte, für die sie einen Sicherstellungsauftrag haben, verpflichten, mögliche Defizite bis zu einer Maximalsumme zu übernehmen, wobei die Endabrechnung der möglichen Defizite jeweils spitz erfolgen wird.

Der Entwurf einer Verlustübernahmevereinbarung für den Westerwaldkreis enthielt folgende Obergrenzen:
100.000 Euro pro Monat für die Fortführung des Krankenhausbetriebs in Hachenburg,
150.000 Euro pro Monat hälftige Verluste für die Fortführung des Krankenhausbetriebs Altenkirchen (Kinder- und Jugendpsychiatrie),
20.000 Euro pro Monat Verluste für die Fortführung des Betriebs MVZ Kirchen – Standort Hachenburg.
Zusammengefasst beläuft sich die geplante Verlustübernahme auf maximal 270.000 Euro pro Monat bzw. 1,08 Mio. Euro für vier Monate.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 26.02.2025 zur Ausfinanzierung der Verlustübernahmevereinbarung eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1,08 Mio. Euro beschlossen. Soweit notwendig sollte die Ausfinanzierung darüber hinaus im Rahmen eines Nachtragshaushalts beschlossen werden. Landrat Achim Schwickert hebt hervor, dass insbesondere die Belegschaft des Krankenhauses Hachenburg demselben die Treue gehalten und den Weiterbetrieb zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrags überhaupt erst möglich gemacht hat. Auch aus diesem Grund galt es, eine mögliche Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern unbedingt zu vermeiden.

Westerwaldkreis eröffnet Perspektiven für neuen Träger

Nachdem sich eine Übernahme des Krankenhauses Hachenburg durch das Evangelische Krankenhaus Dierdorf/Selters gGmbH herauskristallisiert hat, erfolgte eine Bestandsaufnahme. Gerade die sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten des vorherigen Trägers haben Spuren bei der Bauunterhaltung sowie bei Investitionserfordernissen hinterlassen. Nicht ohne Grund endete der vormalige Betrieb des Krankenhauses in der Insolvenz. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits entsprechende Zusagen, vorbehaltlich der Übernahme des Krankenhauses und eines sodann möglichen Versorgungsauftrags für notwendige Investitionen, getroffen.

Daran anlehnend ergibt sich das finanzielle Engagement des Westerwaldkreises. Es wird in einer ersten gemeinsamen Kalkulation davon ausgegangen, dass im Bereich der Investitionen eine Verpflichtung des Westerwaldkreises in Höhe von 6,5 Mio. Euro entsteht und im Bereich einer Anschubfinanzierung für den laufenden Betrieb 5 Mio. Euro anfallen. Dieser Bedarf ist bereits auf die nächsten fünf Jahre hochgerechnet.

Damit die Weichen für die Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags gestellt werden können, ist jedoch die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Westerwaldkreis in Gestalt eines Nachtragshaushaltsplans vor Ablauf der Viermonatsfrist (30.06.2025) geboten. Auch diese einmalige Sondersituation, welche jetzt ein kurzfristiges, aber auch engagiertes Tätigwerden des Westerwaldkreises gebietet, sollte bei der aufsichtsbehördlichen Entscheidung eine Rolle spielen bzw. Rechnung getragen werden. Landrat Achim Schwickert macht abschließend deutlich: Nur ein beanstandungsfreier Haushalt schafft den Handlungsspielraum für den Westerwaldkreis, dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag in Sachen Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Kreisgebiet nachzukommen.