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Aktuelles aus dem Kreistag

Die Richtlinien über die Gewährung von Investitionszuwendungen für Kindertagesstätten im Westerwaldkreis, der Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur sowie die Flächendeckende Breitbandversorgung im Westerwaldkreis waren die Schwerpunktthemen der vergangenen Kreistagssitzung.

Richtlinien über die Gewährung von Investitionszuwendungen für Kindertagesstätten im Westerwaldkreis
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz war es notwendig die Richtlinien zu aktualisieren. Im Urteil war festgelegt, dass sich eine „angemessene“ Beteiligung des Jugendamtsträgers (Westerwaldkreis) an dem in der Vergangenheit ausdrücklich gesetzlich fixierten Richtwert von 40% der Bau- und Ausstattungskosten zu orientieren hat. Der Landkreistag hat aufgrund der Vorgaben des Urteils eine „Muster-Richtlinie“ entwickelt, die die Verwaltung auf die Gegebenheiten vor Ort angepasst hat. Die „Richtlinie zu der Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Westerwaldkreis“ sieht vor, dass zukünftig Neubau, Erweiterung, Ersatzbau und Umbau zuwendungsfähig sind. Die Beteiligung des Westerwaldkreises beträgt danach 40% der nicht durch andere Zuwendungsgeber gedeckten zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe des Eigenanteils des Zuwendungsempfängers wurde ebenfalls analog der aktuellen Richtlinie bei 20% der der Kreiszuwendung zugrunde gelegten zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt. Bei Kindertagesstätten freier Träger kann der Eigenanteil von der / den zugeordneten Ortsgemeinden und / oder der jeweiligen Verbandsgemeinde ganz oder teilweise übernommen werden.

Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll verwies in seinem Redebeitrag darauf, dass die Richtlinie eingehend im Jugendhilfeausschuss erörtert wurde und dieser einstimmig die Annahme empfohlen habe. Die CDU-Kreistagsfraktion verfolge weiterhin das Ziel einer bedarfsgerechten und ortsnahen Kindertagesbetreuung. Der Westerwaldkreis werde dazu in den nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel aufwenden.

Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur
In der zentralen Aussage stellt der Versorgungsstrukturplan fest, dass die Standortstruktur der Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW) – also die örtliche Verteilung der Rettungswachen in den vier Landkreisen – zielführend ist und keiner Anpassung bedarf. Um die Vorgaben der Hilfeleistungsfrist insbesondere mit Blick auf den erkannten Trend steigender Einsatzzahlen vollständig zu erfüllen, muss die Einsatzmittelvorhaltung im Bereich der RTW und KTW erhöht werden. In diesen Prozess sind aus den vorgenannten Gründen die Krankenkassen als Kostenträger einzubeziehen. Parallel muss bedacht werden, dass Erhöhungen im Vorhaltesoll der Einsatzmittel nur umsetzbar sind, wenn auch die damit verbundene Erhöhung des Personalkörpers realisierbar ist.

In der Standortstruktur der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) hat der Versorgungsstrukturplan Optimierungspotenziale in der räumlichen Abdeckung erkannt und beschrieben. Hinsichtlich des baulichen und technischen Zustands der Rettungswachen hat der Versorgungsstrukturplan eine Standortbewertung vorgenommen; daraus abgeleitete Maßnahmenempfehlungen wurden priorisiert.

Der Versorgungsstrukturplan in der jetzt zur Beschlussfassung durch die Kreistage der vier Landkreise des Rettungsdienstbereichs Montabaur vorliegenden Schriftfassung wurde am 29.02.2024 den Landräten vorgestellt. Der DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., die DRK- Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald gGmbH sowie der DRK Kreisverband Altenkirchen e. V. und die Vertreter der Kostenträger erhielten ebenfalls die Möglichkeit, an der Vorstellung des Strukturgutachtens durch das beauftragte Fachbüro teilzunehmen.

Mit der gemeinsamen Beschlussfassung durch die Kreistage definieren die Landkreise den Versorgungsstrukturplan als tragfähige Basis für die weitere Entwicklung der rettungsdienstlichen Versorgungsstruktur im Rettungsdienstbereich Montabaur.

Der Kreistag des Westerwaldkreises hat die gutachterliche Betrachtung der rettungsdienstlichen Strukturen durch das beauftragte Büro Beratende Ingenieure Weber Schütte Käser & Partner PartGmbB zur Kenntnis und hat den vorgelegten Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben als Rettungsdienstbehörde die Erkenntnisse und Feststellungen des Gutachtens in die fortwährende Entwicklung der rettungsdienstlichen Versorgungsstruktur einzubeziehen.

Flächendeckende Breitbandversorgung im Westerwaldkreis
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises beschäftigt sich seit mehreren Jahren damit, den Breitbandausbau im Landkreis voranzutreiben und zu fördern. Zwei Förderverfahren, die im Oktober bzw. Dezember 2019 vom Bund und im Oktober 2020 vom Land einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhielten, mussten Anfang 2023 formal aufgehoben werden, da kein zuschlagsfähiges Angebot vorlag.

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel nannte die flächendeckende Breitbandversorgung ein wichtiges Thema, bedeuteten sie doch die „Straßen der Zukunft“. Die Bevölkerung erwarte zu Recht eine gleichwertige und -mäßige Versorgung. In den letzten Jahren sei aufgrund der Förderverfahren eine unerfreuliche Gemengelage entstanden. Eine flächendeckende Versorgung sei dringend notwendig. Daher werde die CDU-Kreistagsfraktion dem vorgelegten Beschlussvorschlag zustimmen:

Der Kreistag beschließt, die Datengrundlage weiter zu bereinigen und zu ergänzen, um die begonnene Planung und Kostenschätzung konkretisieren zu können. Landrat Achim Schwickert wird ermächtigt, im Rahmen des nächsten Förderaufrufes zum Ausbau von Gigabitnetzen von Bund und Land einen Antrag zu stellen, um in das Verfahren einzusteigen. Die Kreisgremien werden über die Meilensteine im Verfahren informiert.