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Westerwaldkreis fördert Notfalltreffpunkte

Mit großer Mehrheit hat der Westerwälder Kreistag einem Antrag von CDU, FWG und FDP zur Förderung gemeindlicher Notfalltreffpunkte zugestimmt. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel hatte zuvor die bisherigen Anstrengungen und die enge Zusammenarbeit von Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Kreis beim Katastrophenschutz gelobt.

Vielfältige Initiativen der Christdemokraten
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel verwies in seinem Redebeitrag auf die nach der Ahrflut durch die CDU-Kreistagsfraktion angestoßenen Initiativen. Im September 2021 sei ein umfangreicher Antrag „Flutkatastrophe im Ahrtal – Konsequenzen für unsere Region“ vorgelegt und vom Kreistag anschließend verabschiedet worden. Bei den Beratungen zur Fortschreibung des Bedarfsplans „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ im April 2022 habe die CDU eine Ergänzung zur Absicherung der Notstromversorgung erfolgreich beantragt. Hiermit verbunden wurde ein Prüfauftrag „Die Kreisverwaltung sollte das Gespräch mit allen Verbandsgemeinden im Kreis suchen mit dem Ziel, dass auf absehbare Zeit flächendeckend im Kreisgebiet öffentliche Gebäude als Notfalltreffpunkte vorgehalten werden können.“

Diese Notfalltreffpunkte stellen, so Dr. Stephan Krempel, wichtige Erstanlaufstellen für die Bevölkerung dar, können aber auch für einen begrenzten Zeitraum der Unterbringung und Versorgung und auch der Lagerung von Hilfsgütern dienen. Dafür müssten diese Räume wie beispielsweise Dorfgemeinschaftshäuser oder Sporthallen zusätzlich ausgestattet und vorsorglich vorbereitet werden. Wichtig sei es aber auch, dass diese Notfalltreffpunkte dann auch innerhalb der Bevölkerung als sichere Anlaufstellen bekannt seien. Mit dem Antrag und der Förderung werde für die Ortsgemeinden ein zusätzlicher Impuls geschaffen.

Krempel betonte für die CDU-Fraktion, man betrachte den Katastrophenschutz als eine gemeinsame Aufgabe innerhalb der kommunalen Familie Kreis, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden. Der Förderantrag sei insofern ein weiterer Beleg für das vorbildliche Miteinander im Westerwaldkreis. Der vorgeschlagene Betrag solle für alle 192 Ortsgemeinden im Kreis zur Verfügung gestellt werden, an dieser Zielsetzung habe man auch die Förderhöhe pro Gemeinde seriös ausgerichtet.

Kreisförderung beschlossen
Der Kreistag übernahm in seinem Beschluss mit großer Mehrheit den Beschlussvorschlag von CDU, FWG und FDP: „Im Rahmen der gemeinsamen kommunalen Anstrengungen um eine Optimierung
des Katastrophenschutzes im Westerwald fördert der Westerwaldkreis die Einrichtung von geeigneten Notfalltreffpunkten in den Gemeinden. Dafür wird ein Förderprogramm aufgelegt, wonach jede Gemeinde aus dem Kreishaushalt für die Ausstattung dieser Treffpunkte einen einmaligen Zuschuss von 80 Prozent von hierfür anfallenden Anschaffungskosten, maximal 7.500 Euro erhält. Damit sollen Anschaffungen finanziert werden, die speziell der Nutzung von gemeindlichen oder gemeindlich nutzbaren Gemeinschaftsräumen im Katastrophenfall dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderrichtlinie zu entwerfen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Investive Haushaltsmittel für das Förderprogramm sollen im Nachtragshaushalt 2023 in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitgestellt werden.“