Flächendeckende Versorgung mit Kita-Plätzen ist im Westerwaldkreis sichergestellt
Im Vorfeld der am kommenden Montag stattfindenden Jugendhilfeausschusssitzung hat Landrat Achim Schwickert dem Fachausschuss einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen zu den Planungen für das Jahr 2026/2027 mitgeteilt.
Wie in den vergangenen Jahren wurden die Leiterinnen und Leiter der Kindertagesstätten, Trägervertreter, Fachberatungen sowie Vertreter der Gemeinden und der Verbandsgemeindeverwaltungen im Westerwaldkreis im Rahmen von Bedarfsplanungsgesprächen an der Bedarfsplanung beteiligt.
Wie sich der Gesamtaufstellung entnehmen lässt, kann der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bei weitem erfüllt werden. Mit 10.164 Plätzen gegenüber einem statistischen Bedarf von 9.041 Plätzen für das Kita-Jahr 2026/ 2027 im Westerwaldkreis wird dies eindrucksvoll belegt.
Die Trägervertreter und Kita-Leitungen äußerten sich in den Bedarfsplanungsgesprächen dahingehend, dass die Zahl der Anmeldungen für 1-Jährige weiterhin rückläufig sei. Mit dem neuen Kita-Gesetz wurde die Toleranzgrenze von 20 % eingeführt. Sind also in einer Einrichtung zum Stichtag 31.05. eines Jahres mehr als 20 % der U2-Plätze unbelegt, wird das Land den Personalüberhang nicht finanzieren. Dies bedeutet, dass der Westerwaldkreis diese Personalkosten übernehmen muss. Im Jahr 2022 lag der Anteil an unbelegten Plätzen bei 27,79 %, so dass der Westerwaldkreis rund 261.000 € an Personalkosten nicht erstattet bekommt. Für die Träger und die Kita-Leitungen stellt diese Stichtagsregelung ein besonderes Problem dar, denn die 1-jährigen Kinder benötigen etwa zu Beginn des Kita-Jahres einen Platz, werden aber unterjährig schon 2 Jahre, so dass der Platz am 31.05. nicht besetzt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Toleranzgrenze von 20 % auch in den Folgejahren nicht zu halten ist.
Wie die Träger in den Bedarfsplanungsgesprächen weiter berichteten, verzögern sich die geplanten Maßnahmen etwa durch fehlende Beschlüsse der Gremien, ausstehende Bewilligungen der Landeszuschüsse, gestiegene Kosten sowie überlastete Fachbetriebe (Handwerk). Durch gegenseitiges Ausweichen (Nutzung von Platzkapazitäten in den Nachbareinrichtungen) gelingt es jedoch, auch in der Fläche ausreichende Betreuungsangebote für Kinder von 1 - 6 Jahren zur Verfügung zu stellen.