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Erben und Vererben: Verständlicher Wegweiser durch das Erbrecht

Sen Erben und Vererben2Die Senioren-Union Westerwald lud zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Erben und Vererben“ in das Haus Roßberg nach Montabaur ein. Als Referent konnte Rechtsanwalt Dr. Stephan Krempel gewonnen werden, der in seiner Mittelstandskanzlei das Fachgebiet „Erbrecht“ abdeckt.

Die Vorsitzenden Ottmar May sowie Paula Maria Maaß, die die Informationsveranstaltung organisiert hatte, konnten in ihrer Begrüßung bzw. Verabschiedung ihre Zufriedenheit ausdrücken, mit dem Thema eine gute Wahl getroffen zu haben.

Die Anmeldezahlen belegten, wie hoch das Interesse am Thema ist. Die Wichtigkeit des Themas unterstrich in einem Grußwort der CDU-Landratskandidat Klaus Lütkefedder.

In seinem zweistündigen Referat verstand es Dr. Stephan Krempel, den Teilnehmern sein Fachgebiet mit konkreten Beispielen aus seiner über 30-jährigen Beratungstätigkeit lebensnah zu vermitteln. Trotz der Fülle der gebotenen Informationen gestaltete sich die Veranstaltung kurzweilig. Hierzu trugen auch die Teilnehmer bei, die aus ihren Lebenserfahrungen berichten und Fragen stellen konnten.

Die Bedeutung des Themas stellte der Referent eingangs unter anderem dadurch heraus, dass nur jeder Fünfte ein Testament verfasst hat, das zudem zu einem hohen Anteil fehlerhaft ausgestellt ist. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass in Deutschland schätzungsweise jährlich 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt werden, kann dieses Manko zu familiärem Streit und Unfrieden führen.

In seinem Referat setzte Dr. Stephan Krempel fünf Schwerpunkte. An den Anfang seiner Ausführungen stellte er die Darstellung der gesetzlichen Erbfolge, die bestimmt, was passiert, wenn nichts geregelt wird. Er erläuterte die Grundprinzipien des gesetzlichen Erbrechts. Demnach ist abgesichert, dass einer immer erbt. Die Rangfolge und die Aufteilung des Erbes sind durch das Erbrecht genau festgelegt. Das Erbe selbst geht als Ganzes im Moment des Todes automatisch auf den Erben oder die Erbin über. Er machte deutlich, dass die gesetzliche Erbfolge erhebliches Konfliktpotential nach sich ziehen kann.

Demgegenüber stellte Dr. Stephan Krempel im zweiten Schwerpunkt seiner Ausführungen die gewillkürte Erbfolge. Diese bezeichnet die Erbregelung durch den bewussten Willen, nämlich frei über sein Vermögen verfügen zu können. Ausführlich erläuterte er die formalen Vorgaben bei der Gestaltung eines Testaments und die Freiräume des Erblassers. Allerdings sind dem Erblasser Grenzen gesetzt. Ansprüche von nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatten und gegebenenfalls Eltern) können durch ein Testament nicht ausgeschlossen werden. Dieser Pflichtteilanspruch ist jedoch immer nur ein Geldanspruch und ermöglicht keine Beteiligung an der Erbmasse. Die Erbmasse selbst kann zu Lebzeiten minimiert werden, um Pflichtteilsansprüche Verwandter zu reduzieren oder die Erbschaftssteuer für die Erben zu senken. Dies kann durch Schenkungen, lebzeitige Verfügungen oder Immobilienübertragung mit Vorbehaltsrechten (Nießbrauch oder Wohnungsrecht) realisiert werden. Dabei können steuerliche Freibeträge berücksichtigt werden, die durch eine „10-Jahre-Frist“ reglementiert werden.

Den dritten Schwerpunkt widmete der Referent den Pflichten und Fristen, wenn der Erbfall eintritt. Kurzfristig sind neben der Organisation der Beerdigung der Nachlass und die Dokumente zu sichten und der Todesfall den Behörden (Standesamt, Versicherungen u. a.) anzuzeigen. Wenn ein handschriftliches Testament in den Unterlagen aufgefunden wird, muss dieses unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abgeben werden. Mittelfristig muss innerhalb von sechs Wochen über Annahme oder Ausschlagung eines Erbes entschieden werden. Die „6-Wochen-Frist“ beginnt ab dem Moment, in dem man von Todesfall und Erbschaft Kenntnis erlangt. Weiter muss beim Nachlassgericht oder einem Notar ein Erbschein beantragt werden, um Zugriff auf Bankkonten oder Immobilien zu erhalten. Zu den Pflichten eines Erben gehört ferner, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich anzuzeigen.

Abschließend führte Dr. Stephan Krempel kurz in die Thematik des digitalen Nachlasses ein. Er informierte, was einem digitalen Nachlass im Einzelnen zuzuordnen ist, nämlich Hardware (Computer, Smartphones, Tablets), E-Mail-Konten, Soziale Medien, Cloud-Dienste & Abos. Er stellte heraus, was Erben tun müssen und dürfen. Auch hier betonte er, dass der Erblasser seinen Erben die Pflichterfüllung erleichtern kann, indem er zu den digitalen Medien eine Übersichtliste erstellt, die alle notwendigen Informationen zum digitalen Nachlass enthalten und insbesondere den Zugang zu den Passwörtern ermöglichen.

Dr. Stephan Krempel nannte anhand von vielen konkreten Beispielen aus seiner Praxis die Fallstricke, die bei Anwendung und Umsetzung des Erbrechts zu beachten sind.

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