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Achim Schwickert: Die Zukunft unseres Landkreises hängt davon ab, was wir heute für unsere Kinder tun.

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Westerwaldkreises hat einstimmig die 33. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2023/2024 beschlossen. Landrat Achim Schwickert erläuterte die wesentlichen Planungsgrundlagen und -aussagen. CDU-Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll nahm für die CDU-Kreistagsfraktion Stellung.

Im Vorwort zum Kindertagesstättenbedarfsplan weist Landrat Achim Schwickert darauf hin, dass aus dem Plan auch zu entnehmen ist, was der Westerwaldkreis im Bereich der Kindertagesbetreuung bisher geleistet hat und wie er die Herausforderungen des neuen KiTa-Zukunftsgesetzes meistert.
„Der Westerwaldkreis hat die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ umfassend weiterentwickelt und bietet jungen Familien eine sehr gute Perspektive, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Weiterhin arbeiten wir mit Nachdruck daran, die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern, damit sich Eltern und Kinder in unserem Landkreis wohlfühlen.
Bei der außerfamiliären Betreuung ihrer Kinder haben Familien zwei Wahlmöglichkeiten: zum einen können diese ihr Kind wohnortnah in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Zum anderen besteht die Alternative der Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter. Die Kindertagespflege, als familienähnlichste Form der Kinderbetreuung, ist ebenso bedeutsam wie die Betreuung in einer Kindertagesstätte. Über die Tagespflegebörse des Jugendamtes können sich Eltern informieren, wo es in der Nähe ihres Wohnortes eine Tagespflegestelle für ihr Kind gibt.“
Schwickert macht deutlich, dass der Westerwaldkreis in den letzten Jahren vieles dafür getan hat, um den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung stetig voranzutreiben. Zum 01. Juli 2021 sei das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vollumfänglich in Kraft getreten. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei es gemeinsam mit den Trägern und Leitungen der Kindertagestätten im Westerwaldkreis gelungen, die neuen Gesetzesvorgaben in die Praxis umzusetzen.
In der 33. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes werden insgesamt 458 Plätze an 82 Standorten für Kinder unter 2 Jahren zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass bereits heute ca. 70 % der Einrichtungen über die Möglichkeit verfügen, Kleinkindern eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung zu bieten. Darüber hinaus können ab dem Kindergartenjahr 2023/24 insgesamt 10.376 Kinder ab 2 Jahren in den Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis betreut werden. Der Westerwaldkreis setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Kinderbetreuungsnetzwerk stetig ausgebaut und an die Bedürfnisse der jungen Familien angepasst wird. Um dies zu gewährleisten, stehen die Mitarbeiter des Jugendamtes im ständigen Austausch mit den Kindertagesstätten vor Ort.
Schwickert abschließend: „Mein Dank gilt den Trägern der Kindertagesstätten und den vielen Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen, ohne deren Engagement eine bedarfsorientierte
Kindertagesbetreuung nicht möglich wäre. Gemeinsam werden wir den bewährten Weg konsequent weitergehen und uns den kommenden Herausforderungen stellen. Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Kindertagesstättenbedarfsplan einen wichtigen Beitrag darstellt, um die Zukunft unserer Kinder und somit auch unseres Landkreises zu sichern.“
In der Bedarfsplanung ist erkennbar: Bereits seit mehreren Jahren ist der Westerwaldkreis dem Bedarf der Eltern nach Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung ihrer Kinder großzügig nachgekommen. Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden mit dem Rechtsanspruch ab 01. Juli 2021 verbessert. Auch bereits die 7-Stunden-Betreuung über Mittag mit Mittagessen stellt ein Ganztagsangebot dar. Darüber hinaus bietet der Westerwaldkreis auch die Betreuung der Kinder über 8 und 9 Stunden an. Die Plätze im 8- und 9-Stunden-Block bilden somit die Lebens- und Arbeitswirklichkeit der berufstätigen Eltern im Westerwaldkreis ab.

Karl-Heinz Boll: Ortsnahes und familienfreundliches Angebot für die Kinder und Eltern
Karl-Heinz Boll, Obmann der CDU-Kreistagsfraktion im JHA, dankte der Verwaltung für die gute Vorbereitung für die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023/2024. Ein besonderer Dank gelte Udo Sturm und Alexandra Khan. Als Situationsbeschreibung könne festgehalten werden: Jugendamt, Träger, Kommunen, Eltern und Erzieher/innen kämpfen weiter mit dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die im Gesetz bzw. in Ausführungsbestimmungen getroffenen Regelungen enthalten eine Vielzahl an Herausforderungen und vor allem an Bürokratie, die alle zu bewältigen sind.
Hinzu komme noch der sich deutlich abzeichnende Fachkräftemangel und die kaum überschaubaren Baukosten bei Sanierungsmaßnahmen bzw. bei Erweiterungs- oder Neubauten. Der Kreis schaffe mit der Bedarfsplanung eine Voraussetzung, die Umsetzung liege jedoch bei den Kommunen und Trägern. Immer noch ungeklärt seien, weil der Landesgesetzgeber es sich einfach gemacht habe, die finanziellen Regelungen bei Personal- und Sachkosten. Dies wurde auf eine Vereinbarung zwischen den Kirchen und den Landkreisen abgeschoben, die noch nicht vorhanden sei.
Karl-Heinz Boll fasste zusammen: „Mit der Bedarfsplanung 2023/2024 übernimmt der Westerwaldkreis gemeinsam mit den Trägern und Ortsgemeinden sowie dem Jugendhilfeausschuss Verantwortung für
• ein ortsnahes und familienfreundliches Angebot für die Kinder und Eltern
• bestmögliche personelle Kontinuität in den Einrichtungen
• ein flächendeckendes Angebot
Mit der heute zu beschließenden Planung wird auch künftig ein bedarfsgerechtes und ortsnahes Angebot ermöglicht. Es hält die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein wichtiger Beitrag geleistet.“
Der CDU-Kreistagsfraktion sei es in diesem Zusammenhang wichtig, dass der JHA Landrat Achim Schwickert bzw. der Jugendamtsleitung die Möglichkeit eröffne, bei Bedarf noch Feinjustierungen bei der Zahl der Plätze bzw. beim Stundenkontingent im Plan vorzunehmen, wenn sich dies im Nachhinein zu den Erörterungen vor Ort und anhand der tatsächlichen Zahlen so herausstelle. So könne auch auf aktuelle Herausforderungen eingegangen werden, natürlich im Zusammenwirken mit Trägern und Kommunen.