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Urnenwahl wirft viele Fragen an den Landeswahlleiter auf

Dr. Stephan Krempel 2019 neu

In der Nachbereitung einer Videokonferenz mit Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern hat der CDU-Fraktionsvorsitzende im Westerwälder Kreistag, Dr. Stephan Krempel, einen umfangreichen Fragenkatalog zur angeordneten Urnenwahl an Landeswahlleiter Marcel Hürter gerichtet.

Krempel weist in seinem Schreiben darauf hin: „Es sind durchaus komplexe Fragestellungen, die sich aber allen Wahlvorständen genauso stellen. Wir bitten Sie zu dokumentieren, dass Sie sich mit diesen schwierigen Fragestellungen im Vorfeld der Wahl angemessen auseinandergesetzt haben und den Wahlvorständen, denen Sie eine Urnenwahl zumuten, entsprechende Hilfestellungen zur Seite stellen.“

Der CDU-Fraktionschef hebt zu Beginn in seinem Schreiben hervor: „Sie haben Anfang Februar gegenüber den zuständigen Wahlleitern in den Wahlkreisen 5 und 6 einen Antrag abgelehnt, die Wahl der Abgeordneten des Rheinland-Pfälzischen Landtags am 14. März 2021 sowie zwei Bürgermeisterwahlen in Wirges und Hachenburg als reine Briefwahl durchzuführen. Insofern haben Sie erklärt, dass Sie von der Rechtsgrundlage nach § 88 des Landeswahlgesetzes in der dort erst im Dezember 2020 extra für diese Pandemie eingeführten Möglichkeit der reinen Briefwahl keinen Gebrauch machen werden.

Fragenkatalog zur angeordneten Urnenwahl zum herunterladen:

pdfBriefanLandeswahlleiterCDUKTF.pdf1.27 MB

Wir können Ihnen versichern, dass diese Entscheidung bei den Menschen in unserem Kreis auf größtes Unverständnis gestoßen ist. Wir müssen Sie sicherlich nicht daran erinnern, dass wir in einer Zeit leben, in der viele Menschen markante Einschränkungen in ihren Grundrechten hinnehmen müssen. Hygienekonzepte von Gastronomen, Einzelhändlern und Frisörbetrieben konnten nicht verhindern, dass unter Einschränkung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Gewerbefreiheit die Betriebe seit Wochen geschlossen werden.

Die Politik bemüht sich geradezu gebetsmühlenhaft darauf hinzuweisen, dass jeder überflüssige Kontakt vermieden werden sollte. Unsere Ministerpräsidentin weist regelmäßig darauf hin, dass die Kontakte auf die unbedingt notwendigen Anlässe beschränkt werden sollen. Wir erlauben uns, an den eindringlichen Appell der Politik zu erinnern, selbst an Weihnachten und Silvester höchstpersönliche Kontakte und Familienbesuche zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger hören auch von unserer Landesregierung immer wieder, dass die Pandemie nur wirksam bekämpft werden könne, wenn auch in den nächsten Wochen „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum beschränkt wird und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen vermieden werden“. Genau diese Formulierung findet sich auch in dem Ergebnisprotokoll der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10.  Februar 2021, auch unsere Ministerpräsidentin Dreyer hat diese Einschätzung öffentlich am 11. Februar 2021 in ihrer jüngsten Pressekonferenz engagiert erneuert.

Im krassen Gegensatz zu diesem Apell steht Ihre Entscheidung, die Wahl am 14.03.2021 in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Sie wissen, dass Sie damit eine große Zahl an vermeidbaren Kontakten produzieren. Sie selbst sprechen in Veröffentlichungen und entsprechenden Briefen von ca. 50 000 Wahlhelfern in unserem Land. Rechnet man äußerst zurückhaltend damit, dass jeder Wahlhelfer mit 200 Wählerinnen und Wählern in Kontakt kommt, ergibt sich daraus eine Zahl von sage und schreibe 10 Millionen unnötigen Kontakten an einem einzigen Tag in Rheinland-Pfalz.

Wer diese Wahl als Urnenwahl durchführt, geht damit das Risiko ein, für eine Verbreitung des Virus in erheblichem Umfang verantwortlich zu sein. Es wäre eine verhängnisvolle Entwicklung, wenn aufgrund dieser Urnenwahl und einem dadurch verursachten Anstieg der Infektionszahlen neue restriktive Maßnahmen nötig würden, die die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger erneut existentiell einschränken.“

Den übersandten Fragenkatalog hat Krempel in drei Bereiche eingeteilt. Elf Fragen zur Einrichtung der Wahllokale und Wahlvorstände sowie fünf Fragen zu den Zutrittsrechten zum Wahlraum und zur Wahlhandlung. Der Fragenkatalog schließt mit sechs allgemeinen Fragen ab.

Der CDU-Fraktionschef beendet sein Schreiben: „Wir werden das Ergebnis unserer Anfrage im Interesse aller Beteiligten neben den Wahlvorständen in unserem Kreis auch der hiesigen Presse zur Verfügung stellen. Diese hat unsere Konferenz mit den Verantwortlichen in unserem Kreis bereits mit Interesse verfolgt und wird sicher auch Ihre Antwort angemessen kommunizieren.

Wir würden es bedauern, wenn wir hier allen Beteiligten eine Negativmeldung vor der Wahl übermitteln müssten. Wir sind aber sicher, dass es im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl ist, diese Fragen zufriedenstellend zu beantworten.“